Was kostet die Behandlung, ist eine Zuzahlung zu leisten?

Gesetzlich versicherte Patienten müssen gemäß § 61 SGB V eine Zuzahlung leisten. Diese beträgt zehn Prozent der Kosten sowie zusätzlich zehn Euro je Verordnung. Sind sie von der Zuzahlung durch ihre Kasse befreit, kann der Arzt dies auf der Verordnung vermerken. Sollte das nicht geschehen sein, können Sie uns natürlich auch ihren Befreiungsausweis vorlegen.

Beihilfepatienten und Privatversicherte unterschreiben vor Beginn der Behandlung eine Honorarvereinbarung und werden über die entstehenden Kosten aufgeklärt. Die Abrechnung erfolgt hier direkt mit dem Patienten und nicht mit der Versicherung bzw. Beihilfe.